REACH

REACH2018-09-27T07:57:52+00:00

Erklärung über die Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACh) für folgende Produkte: Polycompound, Polymaster, Elastex:

Hiermit erklären wir:

1. Alle gelieferten Produkte aus unserer Produktion sind Zubereitungen und demzufolge nicht registrierungspflichtig.
2. AWP ist sich seinen Pflichten als nachgeschalteter Anwender, wie Sie in den Titeln IV und V, sowie im Anhang XII der REACh-Verordnung dokumentiert sind, bewusst und wird danach handeln.
3. Bei AWP werden ausschließlich nur solche Stoffe eingesetzt, für die eine Zusicherung vorliegt, dass sie vorregistriert /registriert werden bzw. wurden.
4. In keinem AWP-Produkt werden „Substances of very high concern“ (SVHC) (besonders besorgniserregende Substanzen) in einer Konzentration mehr als 0,1 Massenprozent entsprechend Anhang
XIV der REACh-Verordnung eingesetzt. Die jeweilige Aktualisierung der Liste durch die European Chemicals Agency (ECHA) wird berücksichtigt.
source: http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
Sollten unsere Produkte durch eine Aktualisierung der Liste betroffen sein, werden wir unsere Kunden innerhalb von 45 Tagen informieren.
5. Die Verwendung aller AWP-Produkte ist auf eine in der kunststoffverarbeitenden Industrie typische Weiterverarbeitung begrenzt. Bei andersgearteter Verwendung unserer Produkte sind Sie verpflichtet,
umgehend detaillierte Information hierüber zur Verfügung zu stellen.

 

AWP